Die Corona-Krise traf viele Kleinunternehmen sehr hart. Auch die vielen selbstständigen und in kleinen Praxen organisierten Therapeuten blieben nicht verschont, denn viele von ihnen mussten ihren Patientenkontakt stark einschränken. Um finanziellen Einbußen entgegenzuwirken, entdeckten viele von ihnen die Teletherapie für sich und erfanden ihre Behandlung auf digitaler Ebene neu. Natürlich sind solche Umstellungen der Arbeitsweise eine Herausforderung, denn lang gefestigte Gewohnheiten mussten aufgebrochen, neue Investitionen getätigt werden. Um der finanziellen Herausforderung Herr zu werden, gibt es jedoch Möglichkeiten, die einem unterstützend zur Seite stehen. Die Digitalisierung von Unternehmen und Freiberuflern kann nämlich durch verschiedene Förderprogramme auf Bundes-und Länderebene unterstützt werden. Auch ALVE ist durch die Fördermittel absetzbar. Wir haben für Euch eine Liste der wichtigsten Förderprämien zusammengefasst:

1. Novemberhilfe

Wer wird gefördert?
Gefördert werden Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine, Einrichtungen und indirekt betroffene Unternehmen.

Was wird gefördert?
Indirekt betroffene Unternehmen und Soloselbstständige, die nachweislich und regelmäßig 80% ihrer Umsätze von den Direktbetroffenen erzielen (diejenigen, die vom 28. Oktober 2020 den Geschäftsbetrieb einstellen mussten).

Wie hoch ist die Fördersumme?
Die Fördersummen orientiert sich am Vergleichsumsatz des Vorjahres. Bei Gründungen nach dem 31. Oktober 2019, kann als Vergleichsumsatz der durchschnittliche Wochenumsatz im Oktober 2020 herangezogen werden. Soloselbstständige können den wöchentlichen Umsatz im November oder den durchschnittlichen Wochenumsatz 2019 angeben. Ausgezahlt wird eine einmalige Kostenpauschale.

Achtung: Andere staatliche Leistungen für den Förderzeitraum November 2020 (z.B. Überbrückungshilfe, Kurzarbeitergeld) werden angerechnet. Die Antragstellung erfolgt durch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.

 

2. “Digital – Jetzt”

Wer wird gefördert?
Kleinere sowie mittlere Unternehmen (mit 3 bis 499 Beschäftigten) sowie Angehörige der Freien Berufe.

Was wird gefördert?
Investitionen in digitale Technologien (in Soft-Hardware) (Fördermodul 1) sowie Investitionen in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen (Fördermodul 2).

Wie hoch ist die Förderung?
Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro pro Unternehmen, bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken kann sie bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen betragen. Die minimale Fördersumme beträgt 17.000 Euro in Modul 1 und 3.000 Euro in Modul 2.
Die Höhe des Förderzuschusses bemisst sich anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens. Die Förderquote (in % der Investitionskosten) ist nach Unternehmensgröße gestaffelt. Zur Begrenzung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie, gelten für alle bis zum 30.06.2021 eingehenden Anträge höhere Förderquoten (zwischen 40 und 50%). Ab dem 01.07.2021 gelten die ursprünglich vorgesehenen Förderquoten (zwischen 30 und 40%).

Wie wird gefördert?
Die Fördermittel für das Jahr 2020 sind ausgeschöpft. Die Registrierung für das Programm ist ab dem 01.12.2020 wieder geöffnet. Die Auswahl erfolgt per Losverfahren auf der Seite des BMWi.

 

3. Digitalprämie Berlin

Wer wird gefördert?
Soloselbstständige, Freiberufler und Unternehmen bis zu 249 Mitarbeiter, die vor dem 31.12.2019 gegründet wurden. Vorausgesetzt wird, dass der gewerbesteuerpflichtige Haupt- oder Betriebssitz in Berlin vor dem 31.12.2019 gegründet wurde.

Was wird gefördert?
Investitionen in IT Hard- und Software zur digitalen Transformation von Arbeits- Produktions- und Managementprozessen oder die Einführung oder Verbesserung der betrieblichen IT-Sicherheit, die digitale Beratung und Qualifizierung.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Förderung umfasst 50% der förderfähigen Ausgaben. Unterschieden wird zwischen Digitalprämie Basic (Unternehmen bis 10 Beschäftigte): bis max. 7000 Euro Zuschuss (Mindestförderbetrag: 1000 Euro) und der Digitalprämie Premium (ab 10 Beschäftigte): bis zu 17.000 Euro.

Wie wird gefördert?
Gefördert wird mittels Antragsstellung über das elektronische Antrags-und Verwaltungssystem des IBB.

Hinweis: Nicht nur Berlin, sondern auch andere Bundesländer bieten ähnliche Förderungen an, es lohnt sich auch immer auf Länderebene nach Fördermitteln zu schauen.

 

4. “go-digital”

Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks, unter 100 Beschäftigte (einschließlich verbundener Unternehmen) und einem Vorjahresumsatz von weniger als 20 Mio. Euro.

Was wird gefördert?
Beratungsleistungen und die konkrete Umsetzung von abgestimmten Maßnahmen kann in den Modulen “Digitale Geschäftsprozesse”, “Digitale Markterschließung” und “IT-Sicherheit” erfolgen.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Beratungsleistungen werden mit 50 % bezuschusst bei einem maxiamalen Beratertagessatz von 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt max. 20 Beratertage in einem Modul, bzw. max. 30 Beratertage, wenn die Beratung in zwei oder drei Modulen erfolgt.

Wie wird gefördert?
Interessierte Unternehmen suchen sich ein vom BMWi autorisiertes Beratungsunternehmen aus und nehmen Kontakt auf. Diese entlasten die Unternehmen von den Formalitäten von der Antragstellung bis zum Nachweis der Verwendung.

 

5. Überbrückungshilfe II

Wer wird gefördert?
Mittelständische Unternehmen, Selbstständige, gemeinnützige Organisationen aus allen Branchen für den Zeitraum September bis Dezember 2020 mit Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder mit Umsatzeinbruch von mindestens 30% im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Was wird gefördert?
Gefördert werden Zuschüsse zu betrieblichen Fixkosten und Personalkosten.

Wie hoch ist die Förderung?
Gefördert werden 90 % der Fixkosten bei mehr als 70 % Umsatzeinbruch (bisher 80 % der Fixkosten),
60 % der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 % und 70 % (bisher 50 % der Fixkosten) und
40 % der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 % (bisher bei mehr als 40 % Umsatzeinbruch).
20% der förderfähigen Kosten werden als Personalkostenpauschale ausgezahlt.

Wie wird gefördert?
Die Antragsstellung erfolgt über einen “prüfenden Dritten” (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Rechtsanwalt) über die Bewilligungsstellen der Bundesländer.