Der G-BA hat erneut die Verlängerung der Sonderregelungen zur Videobehandlung für Heilmittelerbringer:innen beschlossen. Somit können Stimm-, Sprech-, Sprach- und Ergotherapie, sowie Arten der Physio- und Ernährungstherapie weiterhin im Rahmen der Videotherapie durchgeführt werden. Die Verlängerung der Sonderregelung gilt befristet bis zum 31. März 2022. Ausgesetzt wird die Vorgabe, wonach Verordnungen von Heilmitteln bei einer Unterbrechung der Leistung von mehr als 14 Tagen ihre Gültigkeit verlieren. Im Zuge des erneuten Beschlusses wurde dieser Blogbeitrag am 7. Dezember 2021 aktualisiert.  

Voraussetzungen für die Videobehandlung 

– Einwilligung von Patient:innen (muss der Abrechnung nicht mitgesendet, aber verwahrt werden, da sie von der Krankenkasse später eingefordert werden könnte)

–  der Einsatz einer datenschutzkonformen Anwendung

– Einsatz von Telemedizin ist aus therapeutischer Sicht möglich

Für den Ablauf muss Folgendes beachtet werden:

– Auf der Rückseite der Verordnung muss die Videobehandlung durch “V” oder “Video” gekennzeichnet werden.

– Bei der Ernährungstherapie ist unter bestimmten Umständen auch eine Telefonberatung möglich (dann durch “T” oder “Telefon” zu kennzeichnen).

– Versicherte sollten die erbrachte Leistung durch Fax oder Email bestätigen. Hinweis: Bei ALVE können Sie sich die erbrachten Therapien einfach in einer Übersicht herunterladen.

Für den erfolgreichen Start in die Teletherapie aber auch für Videotherapie-erprobte Therapeut:innen haben wir noch einmal alle Fakten zusammengefasst. 

Wer direkt beginnen möchte: Unter https://app.alvetherapy.com/sign-up findet sich die Registrierung für eine kostenlos Testphase mit ALVE.  

Wann bietet sich Teletherapie an? 

Speziell jetzt bietet sich Teletherapie bei Patient:innen an, die zur Risikogruppe zählen oder sich in Quarantäne befinden. Die Therapie vor Ort kann in diesen Fällen nicht wahrgenommen werden. Außerdem bietet sich Teletherapie bei immer mehr Patient:innen an, die den Weg in die Praxis aufgrund von Mobilitätseinschränkungen, einer zurückzulegenden Distanz oder allgemeinen Zeiteinsparungsgründen nicht antreten möchten. 

Für welche Patient:innen ist Teletherapie geeignet?

Es liegt vor allem im Ermessen der Therapeut:innen zu entscheiden, bei welchen Patient:innen Teletherapie geeignet ist und bei welchen weniger. Schlucktherapie als bezahlte Maßnahme wird auch weiterhin von den gesetzlichen gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen. 

Wie funktioniert Teletherapie? 

Teletherapie ist Therapie aus der Distanz. Je nachdem, wie sehr Teletherapie der Therapie vor Ort nachvollzogen werden soll und wie viel Einheiten der Teletherapie durchgeführt werden, um so höher werden erfahrungsgemäß die Ansprüche an Ausrüstung, technische Möglichkeiten und Materialien.

Technische Ausstattung

Grundsätzlich benötigt werden: 

– Computer oder Laptop

– eine stabile Internetverbindung und

– Kamera und Mikrofon (diese sind in ausreichender Qualität in so ziemlich allen Laptops, die in den letzten 10 Jahren neu gekauft wurden, ohnehin vorhanden) 

– Videochat (mehr Informationen dazu unter «Welchen Videochat kann ich für Teletherapie verwenden?»)

Was muss ich beim Datenschutz beachten?

Zum Datenschutz haben wir die folgenden 5 Tipps zusammengestellt, die dabei helfen, den richtigen Telemedizin-Anbieter auszuwählen.

Therapiematerialien

Online sind viele verschiedene Therapiematerialien verfügbar, diese können auch selbst erstellt werden. In ALVE sind Materialien für verschiedene Übungen und für jung und alt bereits verfügbar, die dort genutzt werden können. So kann die Videotherapie sehr individuell und interaktiv gestaltet werden.

Welchen Videochat kann ich für Teletherapie verwenden?

Hier kommen unterschiedliche Möglichkeiten in Frage:

Generische Videochat Anbieter 

Momentan werden einige generische Videochat- und Telekommunikationsanbieter verwendet, die nicht für den Austausch von sensiblen Gesundheitsdaten konzipiert sind und dementsprechend nicht das entsprechende europäische Datenschutzniveau für diese Art von Daten einhalten. Auch wenn diese Art von Videochats oft aufgrund Ihrer Funktionen praktisch sind, sind sie aus datenschutzrechtlicher Sicht für Teletherapie nicht zu empfehlen.

Telemedizin Dienstleister

Vor allem europäische Dienstleister in diesem Bereich entsprechen meist den europäischen Standards für die Übermittlung von sensiblen Gesundheitsdaten. Da diese allerdings auf Ärztesprechstunden ausgerichtet sind und weniger auf interaktive Therapiestunden, fehlt den meisten die Möglichkeit für Bildschirm teilen, in einem gemeinsamen Whiteboard zu schreiben oder untereinander Übungsmaterial auch außerhalb der Therapiestunde auszutauschen.

Teletherapie Plattformen

Diese Art von Plattform ist in Deutschland relativ neu, da auch Teletherapie von den gesetzlichen Krankenkassen großflächig zum ersten Mal erst im März 2020 zeitlich befristet vergütet wurde. Da Teletherapie Plattformen speziell auf Therapie ausgelegt sind, decken sie damit im Normalfall viele der Funktionen ab, die für Therapie benötigt werden als auch Datenschutzrechtliche Anforderungen auf gleichem Level wie Telemedizin Plattformen.

Von welchen Krankenkassen wird Teletherapie erstattet?

Teletherapie wird nach wie vor von allen privaten Krankenkassen in Deutschland erstattet. Mit der aktuellen Entscheidung vom 2. Dezember 2021 wird die Videobehandlung befristet bis zum 31.03.2022 auch weiterhin von allen gesetzlichen Krankenkassen erstattet. 

Wie rechne ich Videobehandlung mit der Krankenkasse ab?

Es ist davon auszugehen, dass sich in der Abrechnugsmodalität nicht viel ändern wird:

Patient:innen mit denen Therapie via Videochat durchgeführt wird, müssen eine schriftliche Einverständniserklärung geben.  

Wenn Therapie per Videochat durchgeführt wurde, ist dies bei gesetzlichen Versicherungen auf der Verordnung mit «V» zu kennzeichnen oder bei privat versicherten Patient:innen auf der Rechnung an diese mit «per Video durchgeführt“.

Was verdiene ich bei der Teletherapie?

Für Therapieeinheiten ausgeführt über Videochat gelten grundsätzlichen die gleichen Tarife, die Sie für die Therapie vor Ort gelten würden.

Für einen kostenlosen Test unserer DSGVO-konformen Teletherapieplattform oder bei technischen als auch bei datenschutzrechtlichen Fragen, geht es hier weiter.

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