Was bedeutet die Anpassung der Heilmittel-Richtlinien?

Am 21.20.21 hat der GBA (Gemeinsame Bundesausschuss) die Heilmittel-Richtlinien geändert. Damit hat er ermöglicht, dass Videotherapien langfristig mit der GKV abgerechnet werden können. Dies ist der erste konkrete Schritt zur Umsetzung des DVMPG (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungsgesetz). Als nächstes sind der GKV-Spitzenverband und die Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer dran. Sie sollen bis Ende des Jahres 2021 vertraglich festzulegen, welche der konkreten verordnungsfähigen Heilmittel für Teletherapie geeignet sind.

Bisher waren Videobehandlung für Logopäden, Ergotherapeuten und Physiotherapeuten immer durch Corona-Sonderregelungen festgelegt worden und damit zeitlich begrenzt gewesen. Das hat sich nun geändert.

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Hier gibt’s weitere Infos zum DVMPG.

Kurze Info:

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