Digitale Helfer für die Pflege und den Heilmittelbereich, Videobehandlungen und eine moderne Vernetzung im Gesundheitswesen ermöglichen – das sind Ziele des Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG). Damit kommt die Videobehandlung, die bislang nur innerhalb sogenannter Ausnahmeregelungen erstattungsfähig war, in die Regelversorgung.

DiGAs auch für Heilmittelerbringer

Seit 15. Oktober 2020 können Ärzte bereits sogenannte Digitale Gesundheitsanwendungen (kurz DiGAs) verordnen. Zudem bekommen sie Leistungen, die im Zusammenhang mit den DiGAs stehen, vergütet. Mit dem  DVPMG sollen nun endlich auch Leistungen von Heilmittelerbringern und Hebammen, die im Rahmen einer DiGA nötig sind, vergütet werden.

Videobehandlungen kommen in die Regelversorgung

Bislang waren Videobehandlungen nur im Rahmen von Ausnahmeregelungen möglich. Ziel war es hier vorrangig, die bestehende Covid-19-Pandemie unter Kontrolle zu bringen. Schnell wurde in dieser Zeit jedoch klar: Die Videobehandlung hat viele Vorteile für Patienten wie Therapeuten auch jenseits der Pandemie.

Ab Mitte 2021 soll sie deshalb in die Regelversorgung übernommen werden. Das ist eine große Erleichterung für all die Therapeuten und Patienten, für die die Teletherapie bereits zum Alltag gehört.

E-Rezept

Auch im Bereich E-Rezept gibt es große Schritte nach vorne. Elektronische Verordnungen für u.a. den Bereich der Heilmittel sollen in naher Zukunft eingeführt werden. Um hierbei eine flächendeckende Nutzbarkeit der jeweiligen elektronischen Verordnungen sicherzustellen, werden die entsprechenden Erbringer der verordneten Leistungen z.B. Pflegedienste oder auch die Heil- und Hilfsmittelerbringer, zum sukzessiven Anschluss an die Telematikinfrastruktur verpflichtet. Die ihnen dadurch entstehenden Kosten werden ihnen, genau wie den Ärzten, erstattet.

Ausbau der Telematikinfrastruktur

In Zukunft soll ebenso die Telematikinfrastruktur, also der Ausbau von Übermittlungsverfahren zwischen Versicherten, Leistungserbringern und Kostenträgern, umfangreich ausgerüstet werden. Versicherte und Leistungserbringer erhalten ab 2023 digitale Identitäten, um sich zum Beispiel für eine Videosprechstunde sicher zu authentifizieren. Auch soll ab Mitte 2023 die nationale E-Health-Kontaktstelle aufgebaut werden, die es ermöglichen soll, Gesundheitsdaten auch Ärzten im EU-Ausland sicher und übersetzt zur Verfügung stellen zu können. Dies soll der grenzüberschreitenden Patientensicherheit dienen.

Das DVPMG ist damit der richtige und notwendige Schritt, auch andere Gesundheitsberufe bei der zunehmenden Digitalisierung in Deutschland mitzunehmen.