Der G-BA hat erneut die Verlängerung der Sonderregelungen zur Videobehandlung für Heilmittelerbringer:innen beschlossen. Somit können Stimm-, Sprech-, Sprach- und Ergotherapie, sowie Arten der Physio- und Ernährungstherapie weiterhin im Rahmen der Videotherapie durchgeführt werden. Die Verlängerung der Sonderregelung gilt befristet bis zum 31. März 2022. Ausgesetzt wird die Vorgabe, wonach Verordnungen von Heilmitteln bei einer Unterbrechung der Leistung von mehr als 14 Tagen ihre Gültigkeit verlieren. Im Zuge des erneuten Beschlusses wurde dieser Blogbeitrag am 7. Dezember 2021 aktualisiert.  

Voraussetzungen für die Videobehandlung 

– Einwilligung von Patient:innen (muss der Abrechnung nicht mitgesendet, aber verwahrt werden, da sie von der Krankenkasse später eingefordert werden könnte)

–  der Einsatz einer datenschutzkonformen Anwendung

– Einsatz von Telemedizin ist aus therapeutischer Sicht möglich

Für den Ablauf muss Folgendes beachtet werden:

– Auf der Rückseite der Verordnung muss die Videobehandlung durch “V” oder “Video” gekennzeichnet werden.

– Bei der Ernährungstherapie ist unter bestimmten Umständen auch eine Telefonberatung möglich (dann durch “T” oder “Telefon” zu kennzeichnen).

– Versicherte sollten die erbrachte Leistung durch Fax oder Email bestätigen. Hinweis: Bei ALVE können Sie sich die erbrachten Therapien einfach in einer Übersicht herunterladen.

Für den erfolgreichen Start in die Teletherapie aber auch für Videotherapie-erprobte Therapeut:innen haben wir noch einmal alle Fakten zusammengefasst. 

Wer direkt beginnen möchte: Unter https://app.alvetherapy.com/sign-up findet sich die Registrierung für eine kostenlos Testphase mit ALVE.  

Wann bietet sich Teletherapie an? 

Speziell jetzt bietet sich Teletherapie bei Patient:innen an, die zur Risikogruppe zählen oder sich in Quarantäne befinden. Die Therapie vor Ort kann in diesen Fällen nicht wahrgenommen werden. Außerdem bietet sich Teletherapie bei immer mehr Patient:innen an, die den Weg in die Praxis aufgrund von Mobilitätseinschränkungen, einer zurückzulegenden Distanz oder allgemeinen Zeiteinsparungsgründen nicht antreten möchten. 

Für welche Patient:innen ist Teletherapie geeignet?

Es liegt vor allem im Ermessen der Therapeut:innen zu entscheiden, bei welchen Patient:innen Teletherapie geeignet ist und bei welchen weniger. Schlucktherapie als bezahlte Maßnahme wird auch weiterhin von den gesetzlichen gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen. 

Wie funktioniert Teletherapie? 

Teletherapie ist Therapie aus der Distanz. Je nachdem, wie sehr Teletherapie der Therapie vor Ort nachvollzogen werden soll und wie viel Einheiten der Teletherapie durchgeführt werden, um s